Förderprogramm KfW
Mit Wirkung vom 01.04.2009 ändern sich die Förderbestimmungen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Es entfallen die Begriffe KfW 60 und KfW 40. Stattdessen werden neue Begriffe eingeführt.
KfW - Effizienzhaus 55 (ehemals KfW 40)
Hierbei handelt es sich um die ehemaligen KfW 40 Anforderungen, dass heißt der Jahresprimärenergiebedarf darf 40 KWh/m²/p.a. nicht überschreiten. Gleichzeitig muss der Transmissionswärmeverlust die Energieeinsparverordnung um 45% (+55 = 100%) unterschreiten.
KfW - Effizienzhaus 70 (ehemals KfW 60)
Hierbei handelt es sich um das ehemalige KfW 60 - Haus. Dies bedeutet, dass der Jahresprimärenergiebedarf des Gebäudes 60 KWh/m²/p.a. nicht darf und der Transmissionswärmeverlust 30% unterhalb der zulässigen Höchstwerte der EnEV 2007 liegen muss. Voraussichtlich wird die neue EnEV 2009 erst im Oktober mit Wirkung zum 01.01.2010 eingeführt. Die KfW hat damit einen Übergangszeitraum vom 01.04. bis zur Neueinführung der EnEV 2009/2010 erlassen.
Gleichzeitig bleiben die Konditionen mit einem maximalen Förderungsbetrag von 50.000,- € pro Wohneinheit erhalten.
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